FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft)
Liebe Kinogäste!
Sehr oft erleben wir im täglichen Kinoalltag immer wieder Mißverständnisse mit den Freigaben der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK). Wir geben ja zu, dass unsere Freigabebestimmungen in Deutschland nicht immer ganz einfach zu verstehen sind. Deshalb versuchen wir auf diesem Wege, ein wenig mehr Aufklärung zu erreichen.
Grundsätzlich gibt es fünf Altersfreigaben, die wie folgt gestaffelt sind:
- Freigegeben ohne Altersbeschränkung
- Freigegeben ab 6 Jahren
- Freigegeben ab 12 Jahren* (Sonderregelung)
- Freigegeben ab 16 Jahren
- Nicht freigegeben unter 18 Jahren
Diese Freigaben sind für jeden verbindlich. Auch Erziehungsberechtigte können sich nicht darüber hinwegsetzen.
*Sonderregelung seit 01.05.21
Ist ein Film ab 12 Jahren freigegeben, dürfen Kinder zwischen 6 und bis einschließlich 11 Jahren in Begleitung ihrer Eltern, anderer personensorgeberechtigter oder erziehungsbeauftragter Personen in einen Film gehen, der mit „Freigegeben ab zwölf Jahren“ gekennzeichnet ist.
Diese Regelung gilt nur für Filme der FSK-Freigabe "Ab 12 Jahre".
Nun kann es aber sein, dass ein Film ab 12 Jahre freigegeben ist und um 20.00 Uhr oder in einer Spätvorstellung läuft. In diesem Fall tritt das Jugendschutzgesetz in Kraft.
Es besagt eindeutig, dass Jugendliche unter 16 Jahre nach 22.00 Uhr und Jugendliche unter 18 Jahre nach 24.00 Uhr sich nur in Begleitung ihres Erziehungsberechtigten oder -beauftragten im Kino aufhalten dürfen. Der genaue Wortlaut des Jugendschutzgesetzes hängt in allen unseren Häusern aus.
Wir als Kinobetreiber sind ohne Ausnahme an diese Regelungen gesetzlich gebunden. Sollten wir dagegen verstoßen, können wir mit empfindlichen Geldbußen belegt werden. Aber auch Erziehungsberechtigte können von den entsprechenden Behörden diesbezüglich zur Verantwortung gezogen werden.
Vielen Dank für ihr Verständnis